Definition Ergotherapie:

Ergotherapie ist ein Heilmittel, dass ärztlich verordnet wird. Die Basis zur Behandlung bilden medizinische und sozialwissenschaftliche Grundlagen.

Die ergotherapeutische Behandlung richtet sich an Menschen jeden Alters mit Störungsbildern im motorisch-funktionellen, sensomotorischen/perzeptiven, neuropsychologischen und/oder psychosozialen Bereich.

Ergotherapie hat das Ziel, die Handlungskompetenzen des Patienten/Klienten im täglichen Leben und Beruf zu entwickeln, wiederzuerlangen und/oder zu erhalten.

Zur Methode der Ergotherapie gehört der spezifische Einsatz ausgewählter Aktivitäten und Maßnahmen, die indiviuell mit/für den Patienten/Klienten erarbeitet werden, um Auswirkungen von Krankheit und Behinderung zu analysieren und zu behandeln.

 

Voraussetzung für eine ergotherapeutische Behandlung:

Um eine ergotherapeutische Maßnahme durchführen zu können, bedarf es einer ärztlichen Verordnung (Rezept). Darin werden Diagnose, Umfang und Frequenz der Behandlung festgelegt. Jeder Behandlung geht eine Befunderhebung vorraus. Dort werden mit dem Patienten und/oder Angehörigem/Betreuer aktuelle Probleme sowie Ziele der Behandlung besprochen und festgelegt.

 

Wer bekommt Ergotherapie?

Ergotherapie können Kranke und Behinderte jeden Alters in Anspruch nehmen. Dabei können Störungen unter anderem in folgenden Bereichen auftreten: